Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Beförderungsbedingungen
Brenz Taxi
Inhaber: Ferhat Beker
Donauschwabenstraße 20, 89537 Giengen an der Brenz
Betriebsstätte: Haydnstraße 41, 89518 Heidenheim an der Brenz
Konzessioniert durch das Landratsamt Heidenheim.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Brenz Taxi, insbesondere:
- Taxifahrten
- Krankenfahrten
- Flughafentransfers
- Kurier- und Sonderfahrten
- Vorbestellungen
- Großraum- und Gruppenfahrten
- individuell vereinbarte Beförderungsleistungen
Mit der Buchung oder Nutzung der Leistungen erkennt der Fahrgast diese Bedingungen an.
§2 Vertragsabschluss
Der Beförderungsvertrag kommt zustande durch:
- telefonische Bestellung
- WhatsApp-Anfrage
- Online-Anfrage
- persönliche Bestellung
- Einstieg in ein bereitstehendes Taxi
Brenz Taxi ist berechtigt, Beförderungsaufträge abzulehnen, sofern gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsgründe entgegenstehen.
§3 Beförderungspflicht und gesetzliche Grundlagen
Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften des:
- Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
- der jeweils gültigen Taxitarifordnung
- der behördlichen Vorgaben des Landratsamts Heidenheim
- der geltenden Straßenverkehrsvorschriften
Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit kein in Textform oder mündlich vereinbarter Festpreis besteht, gelten die jeweils gültigen behördlich festgelegten Taxitarife. Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen durch:
- Wartezeiten
- Nachtzuschläge
- Feiertagszuschläge
- Großraumfahrzeuge
- Sondergepäck
- Verschmutzungen
- Umwege auf Wunsch des Fahrgastes
- Zusatzstopps
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Fahrtende in:
- bar
- EC-/Kreditkarte
- angebotenen elektronischen Zahlungsmethoden
Rechnungen für Geschäftskunden erfolgen nach Vereinbarung.
§5 Vorbestellungen und Reservierungen
Vorbestellungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Eine Garantie für bestimmte Fahrzeugtypen besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
Bei höherer Gewalt, Unfällen, Verkehrsbehinderungen, Witterungseinflüssen oder technischen Problemen kann keine Garantie für bestimmte Abholzeiten übernommen werden.
§6 Stornierungen und Ausfallkosten
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden. Dem Fahrgast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei längeren Sonderfahrten oder Flughafentransfers können gesonderte Vereinbarungen gelten.
§7 Wartezeiten
Wartezeiten werden entsprechend der gültigen Taxitarifordnung berechnet.
Bei Krankenfahrten oder Rücktransporten können individuelle Wartezeiten vereinbart werden.
§8 Krankenfahrten
Krankenfahrten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt in der Regel voraus:
- eine gültige ärztliche Verordnung
- gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse
Der Fahrgast ist selbst verantwortlich für:
- die rechtzeitige Beantragung
- vollständige Unterlagen
- eventuell notwendige Genehmigungen
Sollte eine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, bleibt der Fahrgast zahlungspflichtig. Eigenanteile gemäß gesetzlicher Krankenkassenregelungen sind vom Fahrgast selbst zu tragen.
§9 Verhalten im Fahrzeug
Im Fahrzeug gelten folgende Regeln:
- Anschnallpflicht
- Rauchverbot
- respektvoller Umgang
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Fahrer ist berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn:
- Gefahr für die Sicherheit besteht
- erhebliche Alkoholisierung vorliegt
- aggressives Verhalten erfolgt
- gesetzliche Vorschriften verletzt werden
§10 Schäden und Verschmutzungen
Der Fahrgast haftet für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen des Fahrzeugs. Reinigungskosten, Ausfallzeiten und Reparaturkosten können in Rechnung gestellt werden.
§11 Gepäckbeförderung
Gepäck wird im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten befördert.
Für Gepäckstücke und mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.
§12 Tierbeförderung
Die Mitnahme von Tieren ist nach Absprache möglich.
Assistenz- und Blindenhunde werden selbstverständlich kostenlos und gesetzeskonform befördert.
§13 Haftung
Brenz Taxi haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) haftet Brenz Taxi auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Umstände, die Brenz Taxi nicht zu vertreten hat, wie:
- Verkehrsstaus
- Straßensperrungen
- Wetterbedingungen
- Flug- oder Zugverspätungen
- höhere Gewalt
- technische Ausfälle, die nicht zu vertreten sind
Eine Haftung für verpasste Termine, Flüge oder Anschlüsse besteht – außerhalb der oben genannten zwingenden gesetzlichen Haftung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§14 Fundsachen
Im Fahrzeug gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt.
Die Herausgabe erfolgt ausschließlich an den berechtigten Eigentümer. Nicht abgeholte Fundsachen werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Daten werden nur im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung von Fahranfragen, Buchungen und gesetzlichen Verpflichtungen verwendet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§16 Online-Anfragen und elektronische Kommunikation
Online-Anfragen stellen zunächst lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.
Ein verbindlicher Beförderungsvertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Brenz Taxi zustande. Die Kommunikation kann erfolgen über:
- Telefon
- Online-Formulare
§17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidenheim an der Brenz. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026